Dortmund / Köln. (if) Gesundheit ist ein Verkaufsargument und Gesundheit ist auch eine Frage der Ernährung. Aus diesem Grund ist die Lebensmittel- und Getränkeindustrie daran interessiert, Produkte mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben wie «fettarm», «ohne Zucker» oder «hoher Ballaststoffgehalt» zu kennzeichnen. Im Dezember 2006 haben der Europäische Rat und das Parlament die Verordnung 1924/2006 angenommen, die einheitliche Regeln für solche Werbeaussagen («Claims») auf Lebensmitteln vorschreibt, die auf Nährwertprofilen beruhen. Nur bei Produkten, die echte gesundheitliche und ernährungsbedingte Vorteile bieten, darf auf Etiketten und bei der Vermarktung darauf Bezug genommen werden. Die entsprechenden Claims müssen in einer EU-weit geltenden Positivliste verzeichnet sein, die bis Ende Januar 2010 veröffentlicht werden soll. Die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie sieht sich neuen Herausforderungen gegenübergestellt: Diese wurden auf der Internationalen Fresenius-Konferenz über «Health and Nutrition Claims in Europe» thematisiert, zu der die Akademie Fresenius und SGS Institut Fresenius eingeladen hatten. Die zweitägige Konferenz fand Ende April in Köln statt und behandelte alle wichtigen Themen der neuen Gesetzgebung: Umsetzung, Zulassung, Antragstellung und Vermarktung.
Info: /_REDAKTION/verbraucher/2009/20090512-FRESENIUS.HTM
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